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Zu Hause oder beim Tierarzt?

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Viele Tierärzte euthanasieren ein Tier ungern beim Tierhalter zu Hause, einerseits aus praktischen und zeitlichen Gründen und andererseits, weil sie ausserhalb ihrer Praxis nicht über die nötige Hilfe verfügen. Ein Tier am Lebensende nimmt sein Umfeld oft nicht mehr richtig wahr. Der Weg zur Tierarztpraxis ist deshalb für den Hund oft mit weniger Stress verbunden als wir befürchten. Für den Besitzer kann es hingegen sehr hart sein diesen schwierigen Moment an einem fremden Ort erleben zu müssen. Deshalb sollte man offen mit dem Tierarzt darüber sprechen.

 

Was geschieht bei einer Euthanasie?

Die Euthanasie darf nur von einem Tierarzt durchgeführt werden. Nachdem er sich versichert hat, dass Sie Ihren Hund auch wirklich einschläfern lassen wollen, nimmt er die nötigen medizinischen Handlungen vor. In den meisten Fällen macht er eine intravenöse Spritze mit einer tödlichen Barbituratdosis (ein Schlafmittel), die sich zuerst auf das Bewusstsein auswirkt. Der Hund schläft wie bei einer Narkose ein und nimmt weder Schmerzen noch seine Umwelt wahr. Wenn die Barbituratkonzentration im Blut ansteigt werden auch die lebenswichtigen Zentren, die die Atmung steuern, "einschlafen". Das Tier hört auf zu atmen und stirbt. Aus diesem Grund wird die Euthanasie oft als "Einschläfern" bezeichnet.
Wenn der Hund unruhig oder nervös ist, kann ihm der Tierarzt ein Beruhigungsmittel spritzen und es einige Minuten wirken lassen, bevor er die Euthanasie vornimmt. In besonderen Fällen können auch andere Injektionstechniken angewendet werden. Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie er vorzugehen gedenkt, und stellen Sie ihm alle Fragen, die Ihnen wichtig erscheinen. Es gehört zu seiner Aufgabe Sie genau zu informieren.
Sobald der Hund kein Lebenszeichen mehr von sich gibt, überprüft der Tierarzt, ob Herz- und Atemstillstand, die Zeichen für den klinischen Tod, eingetreten sind. Im Verlauf der nächsten Stunden wird der Tierköper kalt und steif und aus den Körperöffnungen treten verschiedene Flüssigkeiten aus (z.B. Urin).

 

Was kostet eine Euthanasie?

Eine Euthanasie kostet je nach Gewicht des Hundes zwischen 60 und 150 Franken. Dazu kann, je nach Situation, eine Konsultation kommen.
Wenn Ihnen diese Kosten Probleme bereiten oder Sie sich für eine Euthanasie entschliessen müssen, weil die Behandlungskosten zu hoch sind, dann sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt. Er wird versuchen die bestmögliche Lösung für Sie und Ihren Hund zu finden.

 

Die Trauer

Der Augenblick, wenn der Hund zu atmen aufhört, ist besonders schwer, auch wenn wir wissen, dass damit auch sein Leiden zu Ende ist. Die Totenstarre ist das unwiderrufliche Zeichen für den Tod und die Bestätigung dafür, dass unsere Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Jetzt sind wir mit unseren Gedanken, unseren Argumenten und unserer Antwort auf das Leiden und das Alter des Hundes allein. Wir sind allein mit dem Bewusstsein seinen Tod gewählt zu haben.
Auf der Ebene unserer Empfindungen ist diese Phase die Voraussetzung für eine Trennung. Nicht selten kommen Schuldgefühle auf. Man lehnt sich gegen den Tod, gegen sich selbst, gegen die ganze Welt auf. In unserem Kopf kreisen zum wiederholten Mal die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Auf die Phase der Auflehnung folgt eine Zeit der Niedergeschlagenheit und schliesslich des Akzeptierens.
Diese Phasen bestimmen den Trauerprozess. Ihre Dauer kann nicht genau festgelegt werden, weil sie von einer Vielzahl verschiedener Faktoren insbesondere von der Art der Beziehung zum Tier abhängt.
Es gibt Menschen, die sich so stark an ihr Tier binden, dass sie über seinen Tod völlig verzweifeln. Solche Situation können in einen Krankheitszustand münden.

 

Woran müssen Sie denken?

Beim Tod eines Tieres, unabhängig davon, ob es eines natürlichen Todes oder durch Euthanasie gestorben ist, muss man sich überlegen, was mit dem Körper geschehen soll. Es bieten sich mehrere Möglichkeiten an. Ihre Wahl hängt von den Gesprächen, die Sie über das Thema geführt haben, von Ihrem Glauben und von der Beziehung zum Tier ab, muss aber auch in Einklang mit der Gesetzgebung sein.
Wenn Ihr Tier in der Tierarztpraxis stirbt und Sie keine besonderen Wünsche äussern, wird der Kadaver nach den geltenden Gemeindevorschriften zu einer Kadaversammelstelle gebracht und anschliessend zusammen mit anderen Tierkadavern verbrannt.
Stirbt Ihr Tier zu Hause, dann müssen Sie die Leiche selbst an die im Gemeindereglement vorgeschriebene Stelle bringen.
Sie können die Tierleiche aber auch in einem Tierkrematorium einäschern lassen und, falls Sie es wünschen, die Asche mit oder ohne Urne zurückbekommen. Es steht Ihnen frei die Urne beispielsweise auf einem Tierfriedhof begraben zu lassen, sie in Ihrem Garten zu vergraben oder die Asche an einem zu Ort verstreuen, an dem sich ihr Hund besonders gerne aufgehalten hat.

  Bild Tierfirdhof Abbildung 3

Tierfriedhof des Waadtländischen Tierschutzvereins, Lausanne

Nach geltenden Gemeinde- und Kantonsvorschriften dürfen Tiere unter 10 kg im eigenen Garten begraben werden. In einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit Haustiere bestatten zu lassen; sie sind allerdings selten.
Bitten Sie Ihren Tierarzt früh genug, Sie über das Gemeindereglement aufzuklären und Ihnen die nötigen Adressen mitzuteilen, damit Sie in aller Ruhe überlegen können, was mit Ihrem Hund nach dem Tod geschehen soll.

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Dieser Artikel ist erschienen im Hundemagazin 7/2002
Verlangen Sie eine Probenummer unter Tel. 044 / 835 77 35

Autorin:
Dr. med. vet. Colette Pillonel, dipl. Verhaltensmedizinerin E.N.V.F.
Bundesamt für Veterinärwesen, Bereich Kommunikation
Schwarzenburgstrasse 161
3003 Bern