Nakyma, weisser Schäferhund, weiblich geboren am
29.1.2002, wurde dem Tierarzt im Alter von vier Monaten wegen
plötzlich fehlendem P2 im Unterkiefer rechts mit blutender
Alveole vorgestellt.
Nach Rücksprache mit der Zuchtwartin wurde ein
tierärztliches Zeugnis verfasst, mit der Bestätigung,
dass der zweite Prämolare im Unterkiefer rechts frisch und
vollständig ausgebrochen war. Das Zeugnis enthielt ausser
der Chipnummer alle nötigen Angaben.
Anfang 2004 meldete sich die Hundehalterin zur Körung mit
HD-ED Zeugnis und dem Bericht bezüglich ausgebrochenem
Zahn. Erstaunlicherweise wurde der Hund mit der
Begründung, dass der Bericht bezüglich Identifikation
nicht vollständig sei, jeder Tierarzt ein solches Zeugnis
ausstellen kann und kein Röntgenbild vorliege, nicht
angekört. Der Rekurs bei der SKG ist hängig.
Die Problematik von ausgebrochenen oder über dem
Zahnfleisch abgebrochenen Zähnen ist offensichtlich.
Bei ausgebrochenen Zähnen ist die leere Alveole relativ
schnell mit Knochen aufgefüllt und bei abgebrochenen
Zähnen wird die Wurzel von Zahnfleisch überwachsen
oder sogar resorbiert. Dies hat zur Folge, dass bei
späteren Röntgenaufnahmen kein Zahnfach und unter
Umständen auch keine Wurzel mehr dargestellt werden
kann.
Mündliche Abklärungen bei
Zuchtwarten/Körkommissionsmitgliedern oä
bezüglich notwendigen Unterlagen und Untersuchungen zur
Bestätigung des Zahnverlusts, sind mit Vorsicht zu
interpretieren. Im vorliegenden Fall hat sich die Besitzerin
von Nakyma auf die Aussage einer, ihr zuständig
scheinenden Person verlassen. Die Probleme sind aber
vorprogrammiert, da die Aussage nur mündlich und somit
nicht nachvollziehbar, die Person evt. nur vorübergehend
zuständig ist oder sich überschätzt.
Im Nachhinein zusätzliche Daten zu erheben oder im
Zeugnis nachzutragen scheint ein schwieriges bis
unmögliches Unterfangen zu sein, und auch vom rechtlichen
Standpunkt her nicht zu vertreten.
Ausgebrochene Zähne stellen für Züchter sowie
Zuchtzuständige immer wieder Probleme dar. Einerseits weil
nicht für alle Rassen die gleichen Anforderungen bestehen,
andererseits weil nicht jeder Zahn zur Zucht verlangt wird.
Falls ein Hundebesitzer einen Hund mit ausgebrochenem oder
über dem Zahnfleisch abgebrochenem Zahn vorstellt,
empfiehlt sich folgendes Vorgehen, auch wenn sich der Besitzer
nicht sicher ist, ob der Hund in die Zucht geht oder nicht:
Mit diesem Vorgehen können alle Unsicherheiten und Unklarheiten bezüglich Zuchtzulassung von Anfang an ausgeräumt werden. Diskussionen bezüglich fehlender Daten und evt sogar Ausschluss von zur Zucht geeigneten Hunden sind nicht mehr möglich.
Autor:
Thomas Baumgartner, Tierklinik Sonenhof, 4552 Derendingen
info@tierkliniksonnenhof.ch
September 2004