Ausgebrochener Zahn

 

Vorbericht

Nakyma, weisser Schäferhund, weiblich geboren am 29.1.2002, wurde dem Tierarzt im Alter von vier Monaten wegen plötzlich fehlendem P2 im Unterkiefer rechts mit blutender Alveole vorgestellt.
Nach Rücksprache mit der Zuchtwartin wurde ein tierärztliches Zeugnis verfasst, mit der Bestätigung, dass der zweite Prämolare im Unterkiefer rechts frisch und vollständig ausgebrochen war. Das Zeugnis enthielt ausser der Chipnummer alle nötigen Angaben.
Anfang 2004 meldete sich die Hundehalterin zur Körung mit HD-ED Zeugnis und dem Bericht bezüglich ausgebrochenem Zahn. Erstaunlicherweise wurde der Hund mit der Begründung, dass der Bericht bezüglich Identifikation nicht vollständig sei, jeder Tierarzt ein solches Zeugnis ausstellen kann und kein Röntgenbild vorliege, nicht angekört. Der Rekurs bei der SKG ist hängig.

 

Fallaufarbeitung

Die Problematik von ausgebrochenen oder über dem Zahnfleisch abgebrochenen Zähnen ist offensichtlich.
Bei ausgebrochenen Zähnen ist die leere Alveole relativ schnell mit Knochen aufgefüllt und bei abgebrochenen Zähnen wird die Wurzel von Zahnfleisch überwachsen oder sogar resorbiert. Dies hat zur Folge, dass bei späteren Röntgenaufnahmen kein Zahnfach und unter Umständen auch keine Wurzel mehr dargestellt werden kann.
Mündliche Abklärungen bei Zuchtwarten/Körkommissionsmitgliedern oä bezüglich notwendigen Unterlagen und Untersuchungen zur Bestätigung des Zahnverlusts, sind mit Vorsicht zu interpretieren. Im vorliegenden Fall hat sich die Besitzerin von Nakyma auf die Aussage einer, ihr zuständig scheinenden Person verlassen. Die Probleme sind aber vorprogrammiert, da die Aussage nur mündlich und somit nicht nachvollziehbar, die Person evt. nur vorübergehend zuständig ist oder sich überschätzt.
Im Nachhinein zusätzliche Daten zu erheben oder im Zeugnis nachzutragen scheint ein schwieriges bis unmögliches Unterfangen zu sein, und auch vom rechtlichen Standpunkt her nicht zu vertreten.

 

Folgerungen

Ausgebrochene Zähne stellen für Züchter sowie Zuchtzuständige immer wieder Probleme dar. Einerseits weil nicht für alle Rassen die gleichen Anforderungen bestehen, andererseits weil nicht jeder Zahn zur Zucht verlangt wird.
Falls ein Hundebesitzer einen Hund mit ausgebrochenem oder über dem Zahnfleisch abgebrochenem Zahn vorstellt, empfiehlt sich folgendes Vorgehen, auch wenn sich der Besitzer nicht sicher ist, ob der Hund in die Zucht geht oder nicht:

Mit diesem Vorgehen können alle Unsicherheiten und Unklarheiten bezüglich Zuchtzulassung von Anfang an ausgeräumt werden. Diskussionen bezüglich fehlender Daten und evt sogar Ausschluss von zur Zucht geeigneten Hunden sind nicht mehr möglich.

Autor:
Thomas Baumgartner, Tierklinik Sonenhof, 4552 Derendingen
info@tierkliniksonnenhof.ch
September 2004